Blog 29.05.2024
Förderung für Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten

Handwerkerbonus

Darum geht´s

 

Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. 

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Die Beantragung des Handwerkerbonus erfolgt über die Seite: https://handwerkerbonus.gv.at

Wofür kann ich den Handwerkbonus beantragen?

Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen (gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. 

Unter Arbeitsleistung versteht man die Arbeitszeit eines befugten Gewerbetreibenden, welche für die Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung Ihres Wohn- und Lebensbereiches aufgebracht wird. Es werden folglich nur Arbeitsleistungen gefördert, die im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden.
Vorarbeiten im Zuge der Herstellung bzw. Werkstattarbeiten bestimmter Gewerbe sind dann förderfähig, wenn diese eindeutig zur Herstellung eines förderfähigen Bauteils notwendig sind (z.B. Maßanfertigung wie Geländer, Stiegen, Türen, Einbaumöbel oder bearbeitete Metall- bzw. Blechteile für den späteren Einbau).
Fahrtkosten, sowie Planungs- und Beratungskosten sind NICHT förderfähig.
Entsorgungskosten, Mietkosten, Kosten an beweglichen Gütern oder aufgrund gesetzlicher/behördlicher Auflagen im Rahmen des Handwerkerbonus sind ebenfalls nicht förderfähig.

FAQs
 
  • Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
  • Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
  • Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden. 

 

Beispiel für förderbare Leistung

Errichtung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von mechatronischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Treppenlift, Aufzug, Beschattungssysteme, Rolladen, Markise, etc.)

Weitere Infos direkt unter: https://handwerkerbonus.gv.at

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